FAQ

 

Hier finden Sie Fragen, die uns im Zusammenhang mit rechtlichen Anforderungen häufig gestellt werden. 

Ob eine bestimmte Erklärung über die Plattform rechtsgültig ist, hängt vom Inhalt und den vertraglichen Vorgaben ab. Grundsätzlich können Vereinbarungen über die Plattform getroffen werden, die bindend sind, und dementsprechend ernst genommen werden sollen. Ausgenommen davon sind solche Erklärungen, die laut Gesetz oder Vertrag in einer bestimmten Form zu erfolgen haben. z.B Bedarf es bei den folgenden Fällen der Schriftform:

Deuschland

  • Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages (§ 550 BGB)
  • Bei Kündigung eines Mietvertrages (§ 568 BGB)

Schweiz

  • Art. 12ff. Schweizer Obligationenrecht („OR“) z.B. Fristansetzung des Mieters im Hinblick auf eine Mietzinshinterlegung sowie Ankündigung der bereits erfolgten Hinterlegung nach (Art. 259g Abs. 1 OR)
  • Zustimmung zu Erneuerungen und Änderungen des Mieters an der Sache durch den Vermieter (Art. 260a Abs. 1 OR)
  • Vereinbarung betr. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei Erneuerungen oder Änderungen durch den Mieter als Recht zu Gunsten des Vermieters (Art. 260a Abs. 2 OR)
  • Fristansetzung mit Kündigungsandrohung bei Zahlungsverzug (Art. 257d OR)
  • Mahnung für vertragswidriges Verhalten im Hinblick auf eine ausserordentliche Kündigung nach Art. 257f OR
  • Kündigung des Mieters, Art. 266l Abs. 1 OR

Wenn bei einer vertraglichen Beziehung ein bestimmtes Kommunikationsmedium einbezogen wird, dann verpflichten sich beide Parteien dazu, das Medium regelmäßig auf rechtsgeschäftlich bedeutsame Erklärungen zu prüfen.

Wenn keine Formvorschrift besteht, können über das Portal sogenannte Willenserklärungen abgegeben werden (z.B. Termin- oder Kaufvereinbarungen). Diese Willenserklärungen sind dann für beide Parteien bindend und sollten dementsprechend ernst genommen werden. Das entspricht dem selben Usus wie bei E-Mails.

**Bitte beachten Sie, dass wir mit allgemeinen Informationen zu rechtlichen Themen keine Rechtsberatung oder Schulung darstellt und diese im Einzelfall auch nicht ersetzen kann. Wie die meisten gesetzlichen Vorschriften können die auf Sie anwendbaren Normen bzw. deren konkrete Auslegung unterschiedlich ausfallen. Unsere Informationen beruhen auf unserem Verständnis der genannten gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.**

Der Schutz von personenbezogenen Daten mit denen wir bei Allthings in Berührung kommen ist von höchster Bedeutung für Allthings.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie Informationen zu den Massnahmen, die Allthings für die Wahrung des Datenschutzes trifft. Mehr Informationen zu unseren Sicherheitsstandards finden Sie hier.

Informationen zu unseren Trackingmechanismen und welche Daten sie erfassen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Es werden nur Cookies eingesetzt, die für den Betrieb der Anwendung nötig sind: Session Cookies und Cookies zur Speicherung von Nutzereinstellungen wie z.B. der präferierten Sprache. Es werden keine Targeting Cookies für Online-Werbung eingesetzt.

Mehr zum Thema Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn eine Ablage von Cookies durch Allthings nicht gewollt ist, stellen Sie den verwendeten Internet-Browser so ein, dass dieser Cookies von der Computerfestplatte löscht, alle oder bestimmte Cookies blockiert oder eine Warnung abgibt, bevor Cookies abgespeichert werden.

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Nein, Allthings stellt keine Social-Plug-Ins als Login- oder anderweitige Identifizierungsoption zur Verfügung.

Mehr zum Thema Social-Plug-Ins finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Nein, noch nicht. Jedoch ist dies für die Zukunft geplant.

Mit unseren Nutzungsbedingungen, stimmt der Nutzer zwei Arten von Mitteilungen zu. Zum einen, sind das Mitteilungen zu denen Allthings gesetzlich verpflichtet ist. Zum anderen, sind das geschäftliche Mitteilungen. Dazu zählen z.B. Bestätigungen oder Benachrichtigungen über eine Änderung der Nutzungsbedingungen. Mitteilungen werden an die E-Mail-Adresse verschickt, die der Nutzer bei der Registrierung angibt.

Bei diesen Mitteilungen handelt es sich nicht um Werbeinhalte.

Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen für App und für CockpitNutzer.

Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet Allthings Nutzerdaten zu übergeben, aber wir empfehlen es.

Werden keine Nutzerdaten wie Email, Geschlecht, Name und Vorname ausgetauscht, dann hat dies den Nachteil, dass die Einladung von Nutzern manuell und dadurch aufwändiger stattzufinden hat. Dies ist bei einer geringen Menge an Mietern unerheblich. Werden jedoch Portfolien über die Plattform gemanaged, dann empfiehlt sich die Übertragung von personenenbezogenen Daten über die ERP-Schnittstelle.